Steuerberater Frankfurt | Tiesfeld   Ein neues Steuerbüro mit Tradition


Aktuelles
Datev Mitglied
Druckversion Druckversion
Herzlich Willkommen

Mit der Eröffnung eines eigenen Büros im Februar 2005 in Frankfurt am Main habe ich nach über 20 Jahren Tätigkeit als Angestellter in Steuerberatungs und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften den Sprung in die Selbständigkeit als Steuerberater gewagt. Mit diesem Schritt werde ich meine vielfältigen Erfahrungen in allen Tätigkeitsfeldern der Steuerberatung noch effektiver einsetzen können. Zu diesen Tätigkeitsfeldern zählen insbesondere:

Jahresabschlusserstellung

Private und betriebliche Steuererklärungen

Betreuung steuerlicher Betriebprüfungen
Erstellung von Finanz– und Lohnbuchhaltung
Finanz– und Liquiditätsplanung
Betriebswirtschaftliche Beratung

Ich freue mich, dass mich Mitarbeiter, mit denen ich schon seit Jahren zusammenarbeite, hierbei begleiten.


Beachten Sie bitte die neue Adresse:

Diplomkaufmann Georg Tiesfeld
Steuerberater

Westendstr. 16-22
60325 Frankfurt
Tel.: (069) 970 97 51 - 0
Fax: (069) 970 97 51 - 44
E-mail: info@steuerbuero-tiesfeld.de


11.12.2023 Steuerfreibrief für Kapitalerträge auf 3 Jahre
Endlich, die Zeit des Nullzinses ist vorüber. Die Zinsen sind auf einer rasanten Bergfahrt und Sparen lohnt sich wieder. Es gilt, die verschiedenen Anlageformen mit ihren Zinshöhen zu checken, um das meiste für sich herauszuholen. Doch wie so oft im Leben will das Finanzamt...
07.12.2023 Grundsteuer: Ernstliche Zweifel an Rechtmäßigkeit von Grundsteuerwertbescheiden
Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) zu den Bewertungsregeln des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass die Vollziehung der dort angegriffenen Grundsteuerwertbescheide wegen...
04.12.2023 Keine Steuerersparnis durch die Vermietung von Luxusimmobilien
Wird ein Objekt mit einer Größe von mehr als 250 m² Wohnfläche vermietet, können aufgrund der Vermietung entstehende Verluste nicht ohne Weiteres mit anderen Einkünften des Stpfl. verrechnet werden. Dies hat der BFH mit Urteil vom 20.06.2023 IX R 17/21 entschieden. Im...
01.12.2023 Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen zum 1. Januar 2024
Wie hoch wird der Mindestlohn ab 2024 sein? Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12 Euro pro Stunde. Allen Beschäftigten ist mindestens der Mindestlohn zu zahlen. Er gilt also nicht nur...
mehr...
© Georg Tiesfeld | Kontakt | Impressum | @Webmaster | RSS 2.0